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Benutzungsordnung

  1. Das Wirtschaftsarchiv ist eine Präsenzbibliothek. Die Bestände des Wirtschaftsarchivs können grundsätzlich von jedem genutzt werden. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Archivleitung mit der Angabe der Archivalien, die Sie einsehen möchten. Die gewünschten Bestände werden dann aus dem Magazin geholt und im Lesesaal der WiSo Library zur Nutzung bereitgestellt.
     
  2. In Ausnahmefällen ist nach Absprache mit der Archivleitung eine Ausleihe einzelner Bestände des Archivs möglich. 
     
  3. Die Rückgabe der ausgeliehenen Bestände muss grundsätzlich am gleichen Tag erfolgen. Eine verlängerte Ausleihe ist in Ausnahmefällen möglich. Von der Ausleihe ausgeschlossen sind alle Bestände vor 1945, sowie wertvolle und beschädigte Bestände. Diese können in der Bibliothek eingesehen und abfotografiert werden. Für Seminare gelten gesonderte Vorschriften.
     
  4. Fernleihanfragen sowie Kopierwünsche sind an die Archivleitung zu richten.
     
  5. Gewünschte Bestände dürfen nur durch die Mitarbeitenden des Archivs ausgegeben werden. Das Betreten der Magazinräume des Archivs ist Benutzenden untersagt.
     
  6. Ein einmaliges Zuwiderhandeln gegen diese Benutzerordnung zieht einen halbjährlichen Ausschluss von der Nutzung des Wirtschaftsarchivs nach sich. Beim zweiten Verstoß erfolgt ein endgültiger Ausschluss. Beschädigungen an den Beständen sind unbedingt den Mitarbeitenden des Wirtschaftsarchivs anzuzeigen.