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Benutzungsordnung

  1. Das Wirtschaftsarchiv ist eine Präsenzbibliothek. Die Bestände des Wirtschaftsarchivs können grundsätzlich von jedem vor Ort genutzt werden. Da alle Bestände magaziniert sind, empfiehlt es sich, Bestandswünsche vorab mit der Leitung des Wirtschaftsarchivs abzusprechen. Die gewünschten Bestände werden dann vorab aus dem Magazin geholt und im Lesesaal der BWL-Bibliothek zur Nutzung bereitgestellt.
  2. In Ausnahmefällen ist eine Ausleihe einzelner Bestände des Archivs möglich. Dazu ist die Hinterlegung einer Kopie des Personalausweises sowie das Ausfüllen eines Ausleihzettels mit Anschrift und Telefonnummer notwendig. Institute und Seminare der Universität bzw. deren Mitarbeiter benötigen zur Ausleihe einen Institutsstempel.
  3. Ausgeliehene Bestände müssen grundsätzlich gleichtägig zurückgegeben werden. Eine verlängerte Ausleihe ist in Ausnahmefällen möglich. Von der Ausleihe ausgeschlossen sind alle Bestände vor 1945, sowie wertvolle und beschädigte Bestände. Diese können in der Bibliothek eingesehen und abfotografiert werden. Für Seminare gelten gesonderte Vorschriften.
  4. Fernleihanfragen sowie Kopierwünsche sind an die Archivleitung zu richten.
  5. Gewünschte Bestände dürfen nur durch die Mitarbeiter des Archivs ausgegeben werden. Das Betreten der Magazinräume des Archivs ist Benutzern untersagt.
  6. Ein einmaliges Zuwiderhandeln gegen diese Benutzerordnung zieht einen halbjährlichen Ausschluß von der Nutzung des Wirtschaftsarchivs nach sich. Beim zweiten Verstoß erfolgt ein endgültiger Ausschluß. Beschädigungen an den Beständen sind unbedingt den Mitarbeitern des Wirtschaftsarchivs anzuzeigen.